(Mammasonographie)
Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung, wie sie von der Krankenkasse bezahlt wird, beinhaltet die Tastuntersuchung der Brustdrüsen ab dem 30. Lebensjahr und die regelmäßige Mammographie zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr.
Für die Früherkennung des Brustkrebses, der häufigsten Krebserkrankung der Frau, ist neben diesen Untersuchungen auch ein Brustultraschall eine sinnvolle Ergänzung, z.B. als Intervalluntersuchung zwischen zwei Mammographien. Unter anderem liegt der Vorteil dieser Untersuchungstechnik in der fehlenden Strahlenbelastung und der direkten Darstellung von Gefäßdurchblutung mittels des Dopplerverfahrens. Bei einem dichten Drüsenkörper wie ihn vor allem junge Frauen haben, ist die Ultraschalldiagnostik der Mammographie häufig überlegen.
In unserer Praxis steht uns ein hochauflösendes Ultraschallgerät mit hochfrequenter Sondentechnik zur Verfügung, die eine optimale Darstellung der Brustdrüse ermöglicht.